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Allgemeine Geschäftsbedingungen designenlassen.de für Auftraggeber

§ 1 GELTUNGSBEREICH | DEFINTIONEN | ALLGEMEINES

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Nutzung der Website www.designenlassen.de, www.designenlassen.at, www.designen-lassen.ch und sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der designenlassen.de - Marktplatz für Kreativdienstleistungen GmbH, Pretzfelder Str. 7-11, 90425 Nürnberg, Deutschland (im Folgenden „designenlassen.de“) und den Nutzern der Plattform.

(2) Die Leistungen von designenlassen.de stehen nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(3) „Designprojekt“ ist jede von dem Auftraggeber auf der Website www.designenlassen.de (im Folgen-den „Plattform“) ausgeschriebene Kreativleistung, auf die sich Dienstleister durch das Einreichen von Arbeitsergebnissen im Sinne von Angeboten zum käuflichen Erwerb bewerben können.

(4) „Auftraggeber“ ist, wer ein Designprojekt eröffnet, indem er näher beschriebene Kreativleistungen, wie z.B. Design- und oder Programmierleistungen auf der Plattform zum käuflichen Erwerb anfragt.

(5) „Dienstleister“ ist derjenige Nutzer der Plattform, der sich z.B. als Designer oder Programmierer an einem Designprojekt durch Einreichen eines Vorschlages beteiligt und damit ein „Arbeitsergebnis anbietet oder im Logo-Shop ein Logo anbietet. Der Auftraggeber kann solche Angebote annehmen, er wählt damit ein Arbeitsergebnis aus, dass er von designenlassen.de erwerben möchte (nachfolgend „ausgewähltes Arbeitsergebnis“). Als Dienstleister wird ebenfalls bezeichnet, wer im Rahmen eines 1zu1-Projektes im Sinne des § 6 dieser AGB auf Anfrage eines Auftraggebers ein Angebot zu einem Festpreis einreicht.

(6) Auftraggeber und Dienstleister werden nachfolgend auch als „Nutzer“ bezeichnet.

(7) designenlassen.de erwirbt die Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber ausgewählten Arbeitsergeb-nissen der über die Plattform ausgeschriebenen Kreativdienstleistungen nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB von den Dienstleistern und überträgt diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Auftraggeber. Es besteht somit grundsätzlich keine vertragliche Beziehung zwischen dem Auftrag-geber und dem Dienstleister. Dies gilt insoweit nicht, wie vom Dienstleister eingereichte Arbeitsergebnisse nicht frei von Rechten Dritter sind, die vom Auftraggeber noch separat erworben werden müssen.

§ 2 LEISTUNGEN | VERTRAGSSCHLUSS

(1) designenlassen.de bietet die folgenden Leistungen an:
     (a) Ausschreibung von Designprojekten als Wettbewerb (§ 3 "Designwettbewerbe")
     (b) Verkauf von Logo-Entwürfen im Logo-Shop (§ 5 "Logo-Shop")
     (c) Ausschreibung von Designprojekten im Rahmen des 1zu1-Projekts (§ 6 "1zu1-Projekt")

(2) Ein Vertrag zwischen designenlassen.de und den Nutzern über die Nutzung der Plattform wird mit Eröffnung des Mitglieds-Kontos geschlossen.

(3) Es besteht gegenüber designenlassen.de kein Anspruch auf Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Pro Person darf nur ein Mitglieds-Konto eingerichtet werden.

(4) Bei der Anmeldung als Mitglied hat der Nutzer die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Nutzer hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbstständig in den Mitglieder-Bereich einzupflegen.

(5) designenlassen.de ist berechtigt mit den Nutzern als Referenz zu werben.

§ 3 DESIGNWETTBEWERBE

(1) Über die Plattform können Designprojekte von Auftraggebern als Designwettbewerb ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung ist für den Auftraggeber kostenpflichtig. designenlassen.de berechnet dem Auftraggeber ein Entgelt nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln.

(2) Hat ein Dienstleister zu einem Designwettbewerb seinen Designvorschlag (Arbeitsergebnis) einge-reicht, wird dieser nur als Voransicht präsentiert und kann vom Auftraggeber noch nicht verwendet werden.

(3) Die Veröffentlichung des vom Auftraggeber ausgeschriebenen Designwettbewerbs auf der Plattform findet nur statt, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
     (a) der Auftraggeber hat das Standardformular des Designbriefings vollständig ausgefüllt. Der Auftraggeber hat darin neben den Rahmenbedingungen des gewünschten      Arbeitsergebnisses und der Laufzeit des Designwettbewerbs auch das Entgelt angegeben, das er an designenlassen.de zur Übertragung der Nutzungsrechte an dem Design zu zahlen verpflichtet ist.
     (b) designenlassen.de ist mit dem angegebenen Entgelt zur Übertragung der Nutzungsrechte einverstanden und hat eine entsprechende Erklärung in Textform abgegeben. Eine solche Einverständniserklärung seitens designenlassen.de gilt spätestens dann als abgegeben, wenn dem Auftraggeber eine Rechnung über die Veröffentlichung des Designwettbewerbs zugesendet wird.
     (c) der Auftraggeber hat sämtliche Entgelte gemäß § 3 Abs. 1 gezahlt.

(4) Die Ausschreibung eines Designwettbewerbs kann während der von dem Auftraggeber angegebenen Wettbewerbsdauer von dem Auftraggeber nicht in seinem grundsätzlichen Thema und der dazu ausgewählten Leistung geändert oder zurückgenommen werden. Kleinere Aktualisierungen betreffend inhaltliche Informationen und Anforderungen innerhalb des Briefings an die Designer sind zulässig, solange dies zu keiner wesentlichen Änderung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes des Designwettbewerbes führt.

(5) Im Rahmen des Wettbewerbs kann durch den Auftraggeber ein Dienstleister als Gewinner ausgewählt werden (fortan: „Gewinner“ genannt). Der Auftraggeber wählt denjenigen Dienstleister aus, dessen Arbeitsergebnis er erwerben möchte. Mit Auswahl des Gewinners ist der Auftraggeber gegenüber designenlassen.de zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet und erhält im Gegenzug die Feindaten sowie die Nutzungsrechte an dem Design.

Sollte dem Auftraggeber keiner der durch die Dienstleister eingereichten Vorschläge zusagen, ist er nicht verpflichtet einen Gewinner zu bestimmen. In diesem Fall findet auch keine Übertragung der Feindaten sowie der Nutzungsrechte statt. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung sein ausgelobtes Preisgeld im Rahmen der Regelung unter § 4 zurück, nicht aber die dazugehörigen Gebühren (vgl. §4 Preisgeld-zurück-Garantie). Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht, wenn der Auftraggeber die Option „garantiertes Preisgeld“ für sein Projekt ausgewählt hat (vgl. § 3 Abs. 7).

(6) Hat der Auftraggeber den Gewinner ausgewählt, übermittelt der Gewinner dem Auftraggeber die Feindaten und alle Informationen zu dem Arbeitsergebnis. Wenn das Arbeitsergebnis Rechte Dritter enthält, stimmt sich der Gewinner mit dem Auftraggeber darüber ab. Der Auftraggeber prüft die Daten und hat das Arbeitsergebnis gegenüber designenlassen.de abzunehmen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen. Wenn der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel gegenüber designenlassen.de in Text- oder Schriftform rügt, gilt das Arbeitsergebnis spätestens mit Ablauf von 10 Tagen nach Übermittlung der Feindaten als abgenommen.

(7) Hat der Auftraggeber die Option "garantiertes Preisgeld" aktiviert, so ist er verpflichtet, nach Ende der Projektlaufzeit einen Gewinner zu bestimmen. Unabhängig von der Bestimmung eines Gewinners ist der Auftraggeber verpflichtet, das für die Rechteübertragung vereinbarte Entgelt an designenlassen.de zu zahlen. Bestimmt der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Projektlaufzeit keinen Gewinner, so wird designenlassen.de eine nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln zu bestimmende Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen an alle an dem Projekt teilnehmenden Dienstleister auszahlen.

§ 4 PREISGELD-ZURÜCK-GARANTIE

(1) Sollte dem Auftraggeber keiner der durch die Dienstleister eingereichten Vorschläge (Arbeitsergebnisse) zusagen, ist er nicht verpflichtet einen Gewinner zu bestimmen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die Rückerstattung seines ausgelobten Preisgeldes gemäß § 4 Abs. 2 beantragen, nicht aber die dazugehörigen Gebühren, die an designenlassen.de zu entrichten sind bzw. entrichtet wurden.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers auf Rückerstattung des Preisgeldes im Sinne des § 4 Abs. 1 entsteht, wenn er nicht innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Designwettbewerbes auf der Plattform einen Gewinner bestimmt. Der Anspruch des Auftraggebers auf Rückerstattung des Preisgeldes verjährt nach den gesetzlichen Regelungen.

(3) Ausgeschlossen von diesen Regelungen des § 4 sind Designwettbewerbe, bei denen der Auftraggeber die Option „garantiertes Preisgeld“ im Sinne von § 3 Abs. 7 dieser AGB ausgewählt hat.

§ 5 LOGO-SHOP

(1) Im designenlassen.de Logo-Shop können Dienstleister eigene Logo-Entwürfe online zu einem Festpreis anbieten.

(2) Nutzer können sich die im Logo-Shop angebotenen Logos ansehen und sich über die anbietenden Dienstleister informieren.

(3) Wenn ein Nutzer das Angebot auf Erwerb des Logos annimmt, fügt der Dienstleister den gewünschten Schriftzug des Nutzers noch in das Logodesign ein, diese Leistung ist mit dem ausgeschriebenen Festpreis bereits abgegolten. Sollen neben der Integration des Schriftzuges in das Logo noch weitergehende Änderungen (z.B. Farbänderung, gestalterische Änderungen) vorgenommen werden, obliegt dies einem gesondert zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister abzustimmenden Direktauftrag.

(4) Wenn ein Nutzer das Angebot auf Erwerb des Logos annimmt, ist er gegenüber designenlassen.de zur Zahlung einer nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln festgelegten Betrags verpflichtet.

(5) Wenn ein Vertrag über den Erwerb des Logos zustande kommt, übermittelt der Dienstleister dem Nutzer, der das Angebot auf Erwerb des Logos angenommen hat, die Feindaten zu dem Logo. Der Nutzer prüft die Daten und hat das erworbene Logo gegenüber designenlassen.de abzunehmen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen. Wenn der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel gegenüber designenlassen.de in Text- oder Schriftform rügt, gilt das Arbeitsergebnis spätestens mit Ablauf von 10 Tagen nach Übermittlung der Feindaten als abgenommen.

§ 6 1ZU1-PROJEKT

(1) Auftraggeber können auf der Plattform eine Ausschreibung oder Angebotsanfragen zum 1zu1-Projekt veröffentlichen, indem sie die Aufgabenstellung, Laufzeit und Preisvorstellung beschreiben. Dienstleis-ter können dann auf die Ausschreibung oder Anfrage gerichtete Angebote zu einem Festpreis einreichen.

(2) designenlassen.de erhebt für die Ausschreibung/Angebotsanfrage des Auftraggebers vom Auftraggeber ein Entgelt, welches nach Maßgabe der mit ihm zu schließenden Vergütungsregeln gesondert festgelegt wird.

(3) Entscheidet sich der Auftraggeber für ein Angebot eines Dienstleisters und nimmt das von ihm auf der Plattform eingereichte Angebot an, ist der Auftraggeber gegenüber designenlassen.de zur Zahlung des Festpreises verpflichtet.

(4) Hat der Auftraggeber ein Angebot eines Dienstleisters auf der Plattform ausgewählt und angenommen, übermittelt der Dienstleister dem Auftraggeber die Feindaten zu dem Angebot zugrundeliegenden Arbeitsergebnis. Der Auftraggeber prüft die Daten und hat das Arbeitsergebnis gegenüber designenlassen.de abzunehmen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen. Wenn der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel gegenüber designenlassen.de in Text- oder Schriftform rügt, gilt das Arbeitsergebnis spätestens mit Ablauf von 10 Tagen nach Übermittlung der Feindaten als abgenommen.

§ 7 ÜBERTRAGUNG DER NUTZUNGSRECHTE AN DEN AUFTRAGGBER

(1) Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber an designenlassen.de räumt designenlassen.de dem Auftraggeber die zur Vertragsdurchführung notwendigen Nutzungsrechte ausschließlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt an dem vom Auftraggeber ausgewählten Arbeitsergebnis ein. Hierzu gehören insbesondere das Recht das Arbeitsergebnis umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen und zu verwerten sowie die Möglichkeit zur Einbindung bzw. Einspeicherung des Arbeitsergebnisses auf Websites im Internet und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur Bearbeitung unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Die Rechteeinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass designenlassen.de die Rechte am jeweiligen Arbeitsergebnis selbst wirksam von dem Dienstleister übertragen bekommen hat. Der Auftraggeber erhält insoweit kein ausschließliches Nutzungsrecht, wie designenlassen.de dazu berechtigt bleibt, die Arbeitsergebnisse zu Werbezwecken digital und in gedruckter Form unbefristet zu verwenden und zu Vorschauzwecken beliebig zu bearbeiten.

(2) Bei der Projektkategorie "Namensfindung" erfolgt grundsätzlich keine Rechteeinräumung durch desginenlassen.de an dem Gewinnervorschlag gegenüber dem Auftraggeber. Sollten diese Arbeitsergebnisse im Einzelfall jedoch urheberrechtlich geschützte Rechte beinhalten, werden diese Rechte entsprechend § 7 Abs. 1 an den Auftraggeber übertragen. designenlassen.de prüft nicht und übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass Inhalte des Projekts „Namensfindung“ gegen Rechte Dritter verstoßen und/oder der vorgeschlagene Name marktfähig ist und/oder markenfähig ist.

§ 8 FREISTELLUNG

(1) Der Auftraggeber stellt designenlassen.de von allen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber desigenenlassen.de geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch vom Auftraggeber auf der Plattform eingestellten Inhalten oder wegen dessen sonstiger rechtsverletzender Nutzung der Plattform. designenlassen.de wird den Auftraggeber unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten. designenlassen.de ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen, der Auftraggeber hat alle Informationen bereitzustellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung erforderlich sind. Diese Frei-stellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die designenlassen.de durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

(2) Die in § 8 Abs. 1 genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Auftraggeber die Verletzung nicht zu verschulden hat.

§ 9 VERHALTENSPFLICHTEN DER NUTZER | MELDUNG VON INHALTEN

(1) Die Nutzer sind für sämtliche Inhalte, die sie auf der Plattform einstellen, allein verantwortlich. Sie verpflichtet sich, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornografische oder diskriminierende Inhalte oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten.

(2) Die Nutzer verpflichten sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Auf der Plattform dürfen nur Inhalte präsentiert werden, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein den Nutzern, die die Inhalte veröffentlichen. designenlassen.de ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellte Inhalte proaktiv zu überprüfen. Gleichwohl ist designenlassen.de befugt, Inhalte auf der Plattform zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen nach § 10 dieser AGB zu ergreifen.

(3) designenlassen.de eröffnet Nutzern die Möglichkeit, vermeintlich rechtswidrige Inhalte auf der Plattform, die von anderen Nutzern veröffentlicht wurden, gegenüber desingenlassen.de zu melden. Nutzer können hierzu entsprechende Inhalte anderer Nutzer über ein elektronisches Formular an designenlassen.de melden. Dieses Formular ist über die Schaltfläche „Verstoß melden“ abrufbar. Soweit ein Kommentar im Kommunikationsfeld zwischen Dienstleister und Auftraggeber gemeldet werden soll, ist vorgenanntes Formular über das Ausrufezeichen-Symbol neben dem Kommentar zugänglich.

(4) Der Nutzer gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von designenlassen.de schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).

(5) Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es Dienstleister und Auftraggeber nicht gestattet, miteinander unter Umgehung von designenlassen.de direkt oder indirekt Verträge über die auf der Plattform hochgeladenen Arbeitsergebnisse abzuschließen bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.

(6) Die Nutzer verpflichten sich, die für den Mitglieder-Bereich gewählten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des Mitglieder-Bereichs über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist designenlassen.de unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter datenschutz@designenlassen.de zu informieren.

§ 10 SPERRUNG | KÜNDIGUNG

(1) designenlassen.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn von einem Nutzer eingestellte Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen:
     (a) Verwarnung des Nutzers
     (b) Löschung von Projekten, Designvorschlägen und sonstigen Inhalten
     (c) Vorübergehende Sperrung des Mitgliedskontos des Nutzers
     (d) Dauerhafte Sperrung des Mitgliedskontos des Nutzers

(2) Vor einer vorläufigen oder dauerhaften Sperrung eines Nutzers wird designenlassen.de den Nutzer verwarnen, soweit zu erwarten ist, dass dies ausreicht, um den Nutzer zur Einhaltung seiner Pflichten anzuhalten und der Verstoß nicht derart erheblich ist, dass berechtigte Interessen Dritter oder designenlassen.de eine direkte Sperrung erforderlich machen, d.h. ein wichtiger Grund vorliegt, der designenlassen.de zur sofortigen Sperrung berechtigt.

(3) designenlassen.de wird bei Ergreifen einer Maßnahme nach § 10 Abs. 1 stets die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, anderer Nutzer, etwaiger Rechteinhaber und sonstiger Dritter sowie die eigenen Interessen als Plattformbetreiber beachten. designenlassen.de wird dabei die Schwere des Verstoßes, ein etwaig vorliegendes Verschulden sowie die Schwere der Beeinträchtigung Rechte Dritter berücksichtigen. Wenn designenlassen.de eine Maßnahme nach § 10 Abs. 1 ergreift, wird sie den betroffenen Nutzer darüber informieren, im Falle einer Sperrung die Maßnahme begründen.

(4) Im Falle der Sperrung darf der Nutzer die Plattform auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen oder sich nicht erneut mit einem neuen Konto anmelden.

(5) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von den Nutzern jederzeit ordentlich gekündigt werden.

(6) designenlassen.de kann den Vertrag über die Nutzung der Plattform jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung (§ 10 Abs. 1) und außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt.

(7) Die Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen.

(8) Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf der Plattform zustande gekommenen Verträgen. Verträge, die designenlassen.de zur Übertragung von Nutzungsrechten mit dem Dienstleister bis zum Zeitpunkt der Kündigung schließt, werden nach Zugang der Kündigung abgewickelt.

§ 11 HAFTUNG VON DESIGNENLASSEN.DE

(1) Die Haftung von designenlassen.de auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 11 eingeschränkt.

(2) designenlassen.de haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Soweit designenlassen.de gemäß § 11 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die designenlassen.de bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Arbeitsergebnisse sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von designenlassen.de.

(5) Soweit designenlassen.de technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem von designenlassen.de geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Haftungsbeschränkungen dieses § 11 gelten nicht in Bezug auf die Haftung von designenlas-sen.de wegen (i) vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, (ii) garantierter Beschaffenheitsmerkmale, (iii) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (iv) nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 ÄNDERUNGEN

(1) designenlassen.de kann aus triftigen Gründen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse Nutzern unter Einhaltung einer Vorlauffrist von mindestens 15 Tagen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung eine Änderung dieser AGB vorschlagen. Ergeben sich aus den Änderungen notwendige technische oder geschäftliche Anpassungen für gewerbliche Nutzer, so wird designenlassen.de eine länger Vorlauffrist bestimmen, die die Interessen des gewerblichen Nutzers ausreichend berücksichtigt. Erfolgt der Vorschlag zur Änderung der AGB aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Ver-pflichtungen, so muss sich designenlassen.de nicht an vorgenannte Mindestvorlauffristen halten. Nutzer werden per E-Mail über vorgeschlagene Änderungen der AGB unterrichtet.

(2) Die vorgeschlagene Änderung der AGB tritt in Kraft, wenn der Nutzer sie annimmt. Eine Annahme durch den Nutzer liegt auch dann vor, wenn seitens des Nutzers gegenüber designenlassen.de kein ausdrücklicher, mindestens in Textform abgegebener Widerspruch gegen die vorgeschlagene Änderung der AGB vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens erhoben wird. In diesem Fall gelten die neuen AGB als angenommen und treten nach Ablauf der Vorlauffrist in Kraft.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Nutzer seinen Sitz im Ausland hat.

(3) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirk-samkeit des gesamten Vertrages nach sich.


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