Die meisten alltäglichen Produkte sind mit Logos oder Piktogrammen versehen. Dadurch erhältst Du Informationen über die Artikel und deren Hersteller. Damit kein Missbrauch der Darstellungen durch Dritte erfolgt, greift das Markenrecht. Du kannst Dein Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA, anmelden. Dann sind Bildmarken oder eingetragene Designs vor Fremdnutzung geschützt. Wir verraten Dir alles, rund um den Schutz Deines Logos.
Warum sollten Logos geschützt werden?
Das Logo dient als Aushängeschild einer Firma. Logos fallen ins Auge und bleiben im Gedächtnis haften. Damit verschaffst Du Deinen Produkten oder Dienstleistungen einen Wiedererkennungswert.
Logos sollten geschützt werden, damit niemand Deine Idee stehlen und das Logo kopieren und für seine Zwecke missbrauchen kann. Nur wenn das Logo eingetragen ist, besitzt Du die alleinigen Nutzungsrechte. Wer dieses Recht verletzt, kann für die entstandenen Verdienstausfälle und allgemeinen Wettbewerbsnachteile zur Kasse gebeten werden.
Ist ein Logo urheberrechtlich geschützt?
Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen von der Konkurrenz abheben, können im Zuge des gewerblichen Rechtsschutzes als Marke geschützt werden. Fragst Du Dich, ob ein bestimmtes Logo bereits geschützt ist oder ob Du das Logo verwenden darfst, gibt es verschiedene Herangehensweisen.
Abhängig von der Gestaltung können Namen und Logos unterschiedlich geschützt sein, nämlich als:
- Wortmarken
- Bildmarken
- Wort-/Bildmarken
Tipp: Wortmarken dürfen aus mehreren Wörtern bestehen. Daher ist auch der Schutz von Werbeslogans möglich.
Hast Du ein Logo selbst entworfen oder entwerfen lassen, gilt es, folgende Punkte auszuschließen:
- Bestehen fremder Urheberrechte: Dies kommt kaum vor, wenn Du Dein Logo-Design selbst entworfen hast oder Du die Nutzungsrechte vom Grafiker erworben hast.
- Markenrechte anderer Bildmarken: Das Logo könnte Ähnlichkeit mit einer älteren Bildmarke haben. Dies wirst Du nur schwer nachvollziehen können.
- Markenrechte anderer Wortmarken: Die Wörter könnten älteren Marken ähneln. Hier kannst Du selbst recht gut recherchieren und dies vermeiden.
Sobald Deine Produkte ein Bild oder eine Bezeichnung bekommen, läufst Du Gefahr, damit ältere Rechte Dritter zu verletzen. Dir wird sicher klar sein, dass Du Deine hausgemachte Tomatensoße nicht als „Miracoli“ vermarkten kannst. Doch auch bei einem Phantasienamen, den Du Dir ausgedacht hast, solltest Du vor dessen Nutzung abklären, ob der Name auch wirklich frei ist. Ansonsten muss mit Abmahnungen und Prozessen mit hohen Kosten gerechnet werden. Weitere Hinweise zum Thema Bildmarke gibt es auf urheberrecht.de
Was muss ein Logo enthalten?
Logos als Wort-/Bildmarke lassen sich durch die besondere Anordnung von Gestaltungselementen und Schriften definieren.
Folgende Merkmale stehen für Wort-/Bildmarken:
- Worte auf mehreren Zeilen angeordnet
- gestalterische Elemente enthalten
- Kombinationen aus Bildern, Zeichen oder Buchstaben
- Wörter fett oder kursiv geschrieben
Wie sieht das perfekte Logo aus?
Hierfür können wir Dir einige Tipps mit auf den Weg geben:
- weniger ist mehr: Logos sollten nicht zu kompliziert sein. Wähle einfache Formen und Farben. Dies ist einprägsamer.
- Logo gut einbinden: Ein Logo steht nie für sich allein, sondern soll Dein Unternehmen repräsentieren. Daher muss es auf eine vorhandene Webseite oder andere Publikationen abgestimmt sein.
- Logos vermitteln Botschaften: Das Logo sollte die Unternehmensziele repräsentieren und auf die Zielgruppe, die Du ansprechen möchtest, abzielen.
- positive Emotionen transportieren: Die Formen und Symbole sollten eine positive Bildsprache besitzen und potenzielle Kunden nicht negativ berühren.
- Logos schaffen Wiedererkennungswert: Ein Logo sollte etwas Unverwechselbares ausstrahlen. Allein das Logo sollte die Kraft besitzen, Kunden auf die Firma schließen zu lassen. Ein angebissener Apfel, ein gelbes „M“, hier ist Kreativität gefragt.
Logo professionell erstellen lassen
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Du erhältst ein 100% einzigartiges Logo, das überzeugt. Anschließend kannst du ganz bequem aus zahlreichen Entwürfen Deinen Favoriten auswählen. Du kannst Änderungswünsche während des Wettbewerbs den Designern stets mitteilen. Ist kein Logo dabei, dass Dir gefällt? Kein Problem. Du bist nicht verpflichtet ein Logo abzunehmen und profitierst zugleich von unserer Preisgeld-zurück-Garantie.
Wie erkenne ich, ob ein Logo geschützt ist?
Möchtest Du herausfinden, ob Dein gewünschtes Logo schon vergeben ist, kannst Du eine Markenrecherche durchführen. Soll das Logo in Deutschland geschützt werden, ist die DPMA-Datenbank der richtige Anlaufpunkt.
Achtung: Privatpersonen dürfen nur eingeschränkt auf die Inhalte der DPMA-Datenbank zugreifen. Möchtest Du auf Nummer sicher gehen, empfehlen wir, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser bekommt den vollständigen Zugriff und liefert Dir die nötigen Antworten.
Möchtest Du Dein Logo EU-weit schützen lassen, musst Du Dich an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wenden. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gewährt Dir weltweiten Schutz.
Wie funktioniert die Anmeldung beim DPMA?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Anmeldung im Markenregister vorzunehmen:
- Online-Formular beim DPMA, signaturlos
- klassisches Papier-Formular beim DPMA
- Online-Anmeldung über DPMAdirekt mit Signatur
Die Online-Anmeldung mit Signatur kann den Prozess vereinfachen und verkürzen. Antragsformulare in Papierform musst Du ausdrucken, ausfüllen und per Post einsenden, was deutlich mehr Zeit und bürokratischen Aufwand erfordert.
Was kostet es, Logos schützen zu lassen?
Für die Anmeldung des Logos fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Maßgebend ist die Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen.
- elektronische Anmeldung bis maximal drei Klassen = 290,00 Euro
- Anmeldung in Papierform bis maximal drei Klassen = 300,00 Euro
Ab der vierten Klasse zahlst Du jeweils 100 Euro mehr.
Tipp: Ein beschleunigtes Eintragungsverfahren kann für 200 Euro beantragt werden.
Was ist nicht als Marke schutzfähig?
Ist ein Logo bereits geschützt, dürfen die bestehenden Schutzrechte nicht verletzt werden. Nicht schutzfähig sind beschreibende Aussagen, wie zum Beispiel „knackiger Apfel“. Vom Markenschutz ausgeschlossen sind auch irreführende oder unsittliche Zeichen. Das Markenamt überprüft die Kriterien. Wird das Logo abgelehnt, bekommst Du die bezahlten Gebühren nicht zurück. Das DPMA selbst nimmt bei Anmeldung keine Überprüfung vor, ob das Logo mit einem bereits eingetragenen eine starke Ähnlichkeit aufweist oder sogar identisch ist.
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