Wer mit seinem Unternehmen, Produkten oder Dienstleistungen den Marktstart wagt, sollte bereits im Vorfeld eine Namensprüfung vornehmen. Sind die verwendeten Namen bereits geschützt, kann das schnell teuer werden und viel Ärger verursachen. Wir zeigen Dir deshalb hier, worauf Du bei der Markenanmeldung achten solltest.
Die ersten Schritte
Den Anfang kannst Du aber erst einmal selbst machen. Wenn Du einen Namen für Dein Produkt oder Dein Unternehmen zum Beispiel mit Hilfe von Kreativitätstechniken herausgefunden hast, suchst Du selbst danach. Suche im Internet nach Deinem Produkt- oder Firmennamen. Gibt es bereits Produkte oder Unternehmen, die genauso heißen? In diesem Fall solltest Du prüfen, ob die Markennamen registriert sind oder ob sie Deine Branche bzw. Deine Produktarten betreffen.
Starte eine sogenannte „Einsteigerrecherche“ beim Deutschen Patent- und Markenamt. Europaweit registrierte Marken kannst Du über die Suche des EUIPO (European Union Intellectual Property Office) suchen. Weltweit funktioniert die Markensuche über die WIPO. Deine Recherche kannst Du darüber hinaus in den eigens dafür eingerichteten „Recherchesälen“ des DPMA in München und Berlin durchführen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Anforderungen für eine Markenanmeldung setzen sich aus verschiedenen Regularien und Gesetzen zusammen. Beachten musst Du beim Anmelden einer Marke:
1. das Markengesetz
2. die Markenverordnung
3. die DPMA-Verordnung sowie die der DPMA-Verwaltungskostenverordnung und die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA
4. das Patentkostengesetz sowie die dazugehörige Patentkostenzahlungsverordnung
Die Marken-Recherche
Die Markenform beachten: Überlege vor der Anmeldung, welche Elemente Deiner Marke Du schützen möchtest. Du kannst nämlich sowohl Bilder, als auch Slogans, Wörter oder Kombinationen aus Wörtern als Marke registrieren. Selbst Farben oder spezielle Designs lassen sich anmelden. Zur Übersicht kommen hier die gängigen Marken:
- Wortmarke: Dabei handelt es sich lediglich um Text, den Du als Marke schützen lässt. Üblich ist dabei auch die Kombination mit einem Bild zur Wort-Bild-Marke, zum Beispiel Deinem Unternehmenslogo.
- Bildmarke: Damit wird lediglich eine Grafik geschützt, zum Beispiel das Logo von designenlassen.de.
- Farbmarke: Eine ungestaltete, abstrakte Farbe kannst Du schützen lassen. Ein Beispiel wäre das Magenta der Telekom.
- Hörmarke: Radiosender oder Unternehmen können Erkennungszeichen oder Jingles als Hörmarke registrieren. Ein Beispiel hierfür ist die Windows-Melodie, die beim Systemstart ertönt.
- 3-D-Marke: Dabei handelt es sich um spezielle Formen eines Produkts, die geschützt werden. Vergleichbar ist diese Registrierung mit der Anmeldung eines Patents. Man denke hier nur an die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung in Bezug auf die Form des iPhones.
Wenn Du eine Marke schützen lässt, gilt folgende Schutzdauer:
- für Logos und Bild-Wort-Marken oder Bild-Marken: unbegrenzte Verlängerung möglich
- für Design: maximale Schutzdauer von 25 Jahren.
Ob und wie Du Logo oder Wortmarken schützen kannst, hängt vom Verwendungszweck Deiner Marke ab. Nach dem Anmeldevorgang beim DPMA wird genau geprüft, ob Du Deine Marke in dem von Dir beabsichtigten Sinne überhaupt anmelden kannst.
National oder international
Wenn Du mit Deinem Unternehmen oder Deinem Produkt europaweit tätig sein willst, empfiehlt es sich, die Marke(n) EU-weit registrieren zu lassen. Der Antrag wird dann nicht mehr in Deutschland, sondern beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Spanien (Alicante) gestellt. Die EU-weite Anmeldung kostet zwar mehr als der Schutz nur für Deutschland, ist aber günstiger als die Anmeldung für zwei separate EU-Staaten.
Soll Dein Unternehmen oder Deine Marke weltweit geschützt werden, kannst Du sie international schützen lassen oder die Schutzrechte im jeweiligen Land anfordern, in dem Du aktiv sein wirst. Die internationale Markenanmeldung kannst Du auch von Deutschland aus durchführen.
So läuft eine Marken-Anmeldung ab
Die Markenanmeldung über das DPMA verläuft relativ einfach. Du kannst Deine Marke entweder per Post, per Fax oder online anmelden. So funktioniert’s:
1. Ausfüllen des Antragsformulars online oder in Papierform und Absenden des Formulars an das DPMA.
2. Nach dem Eingang ist Deine Marke vorläufig geschützt. Es gilt der Tag der Anmeldung. Der endgültige Markenschutz wird rückwirkend erteilt.
3. Nach ca. 20 Tagen erhältst Du eine Eingangsbestätigung des DMPA und Dein Markenname wird im Informationssystem des Amts veröffentlicht. Mit der Eingangsbestätigung erhältst Du außerdem ein Überweisungsformular mit den Gebühren für die Anmeldung.
4. Nun folgt eine dreimonatige Phase, in der Deine Anmeldung geprüft wird. Hier werden mögliche Mängel unter die Lupe genommen.
5. Hat das DMPA Deinem Antrag nichts entgegenzusetzen, wird die Marke in das Register eingetragen und veröffentlicht. Sobald der Eintrag erfolgt ist, können andere drei Monate lang Widerspruch einlegen, wenn sie denken, dass Deine Marke ihre Markenrechte verletzt. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, bist Du Markeninhaber.
Mit diesen Kosten musst Du bei einer Markenanmeldung rechnen
Das DPMA verlangt für die Registrierung einer Marke eine Mindestgebühr von 300 EUR. Deine Marke wird dabei in drei Waren-/Dienstleistungsklassen eingetragen. Pro Eintragung in eine weitere Klasse werden nochmals 100 EUR fällig. Üblicherweise reichen drei Klassen erst einmal aus. Zu empfehlen ist eine sogenannte professionelle „Ähnlichkeitsrecherche“. Ein externer Dienstleister prüft dabei, ob Deine Namenswünsche Ähnlichkeiten oder zu ähnliche Zeichen zu einem bestehenden Markennamen aufweisen und Dein Antrag dadurch Gefahr läuft, abgelehnt zu werden. Die Kosten für diese Recherche belaufen sich in der Regel auf ca. 150 Euro plus Umsatzsteuer. Wichtig: Viele Dienstleister bieten eine Identitätsrecherche an. Diese ist jedoch oberflächlicher und schützt Dich nicht vor späteren Widersprüchen oder Anträgen auf Löschung Deiner Marke.
Wichtige Fragen zur Markenanmeldung
Wie kann ich eine Marke anmelden? Eine Marke kannst Du entweder online oder per Post beim DPMA in München anmelden. Selbstverständlich kannst Du die ausgefüllten Anmeldeformulare auch per Fax an das DMPA senden oder Du kannst die Unterlagen persönlich dort vorbeibringen.
- Elektronisch: http://www.dpma.de oder über DPMAdirekt
- In Papierform: per Fax an +49 89 2195 -4000
Postadressen:
Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München
Deutsches Patent – und Markenamt Dienststelle Jena
07738 Jena
Deutsches Patent – und Markenamt, Technisches Informationszentrum Berlin
10958 Berlin
Wie kann ich die Markenanmeldung beschleunigen?
Wenn Du Deine Marke elektronisch anmeldest, wird deine Anmeldung schneller bearbeitet. Durch die elektronische Vorauswahl werden außerdem schon unzulässige Begriffe herausgefiltert und die Mitarbeiter des DPMA benötigen weniger Zeit für die Prüfung. Nach dem Erhalt der Eingangsbestätigung solltest Du die Gebühren schnellstmöglich überweisen, damit der Prüfungsprozess gestartet werden kann.
Fazit zur Markenanmeldung
Alleine oder mit Anwalt? Vor dieser grundsätzlichen Frage stehen viele Gründer und Unternehmer, wenn es um die Anmeldung von Markennamen geht. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich den Rat eines Anwalts einzuholen, der auf Markenrecht spezialisiert ist. Auf Wunsch kann er auch umfassend prüfen, ob Namen bereits vergeben sind und Dir eine rechtliche Absicherung bieten. Zudem kann ein Anwalt Dir weiterhelfen, wenn andere Markeninhaber Ansprüche stellen oder Widerspruch nach Deiner Anmeldung einlegen.
Die Anmeldung selbst durchzuführen ist eine Menge Bürokratie, die Geduld und Zeit kostet. Wir raten daher, dies dem Experten zu überlassen. designenlassen.de hat bezüglich der Markenanmeldung eine Kooperation mit der Kanzlei Borgelt & Partner. Informationen dazu bekommst du hier: http://www.designenlassen.de/markenanmeldung
Wir drücken die Daumen und wünschen Dir viel Erfolg mit Deiner Markenanmeldung!