Du möchtest für Dein Unternehmen, Deinen Verein oder einfach für Dich selbst eine Webseite erstellen und hast auch schon Ideen? Ganz wichtig ist, dass Du an den Datenschutz auf der Webseite denkst. Seit 2016 gilt ein Gesetz, das den Datenschutz im Internet regelt und Verbraucher besser schützen soll. Auf Deiner Webseite darfst Du die Datenschutzerklärung nicht vergessen, da sonst hohe Bußgelder drohen.
Warum ist Datenschutz auf der Webseite wichtig?
Auf einer Webseite ist eine Datenschutzerklärung notwendig, um die Besucher der Webseite darüber zu informieren, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Jeder Webseitenbetreiber ist zur Verfassung und Einbindung einer Datenschutzerklärung verpflichtet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine gewerbliche oder private Webseite handelt. Die Datenschutzerklärung muss auch von allen Unterseiten der Webseite erreichbar sein.
Allgemeine Formulierungen reichen bei der Datenschutzerklärung nicht aus. Alle Speicher- und Abrufautomatismen müssen detailliert aufgeschlüsselt werden. In der Datenschutzerklärung müssen alle potenziellen Erheber von Daten explizit genannt werden.
Die Besucher einer Webseite müssen wissen, was mit ihren Daten passiert. Die Datenschutzerklärung klärt darüber auf. Die Besucher der Webseite müssen der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Welche Daten von Webseitenbesuchern werden erhoben?
Von den Webseitenbesuchern werden in der Regel die folgenden Daten erhoben und verarbeitet:
- Name
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Standortdaten
- IP-Adresse
- personenbezogene Cookies
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Datenschutzrichtlinie für eine Webseite
Als Datenschutzrichtlinie für eine Webseite gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Fällt eine Webseite in den Anwendungsbereich der DSGVO, muss eine Datenschutzerklärung vorhanden sein. In Artikel 13 der DSGVO ist festgelegt, was bei der Erhebung von personenbezogenen Daten zu beachten ist. Der Betreiber einer Webseite muss den Besuchern zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten Folgendes mitteilen:
- Namen und Kontaktdaten der verantwortlichen Personen
- wenn ein Datenschutzbeauftragter beschäftigt wird, dessen Kontaktdaten
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
- berechtigte Interessen der Datenerhebung vom Verantwortlichen oder von Dritten
- gegebenenfalls Empfänger der personenbezogenen Daten
- gegebenenfalls Absicht des Verantwortlichen, personenbezogene Daten an eine internationale Organisation oder ein Drittland zu übermitteln
Die personenbezogenen Daten sind laut DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützenswert. Alle auf eine Person zurückzuführenden Angaben sind personenbezogene Angaben und müssen geschützt werden. Zu den personenbezogenen Daten gehören auch die IP-Adressen der Besucher einer Webseite. Der Webseitenbetreiber speichert diese IP-Adressen. Er kann über die IP-Adresse und den Zugriffszeitpunkt den Inhaber eines Internetzugangs ermitteln.
Wann benötigt eine Webseite keine Datenschutzerklärung?
Eine Datenschutzerklärung benötigt eine Webseite nur dann nicht, wenn überhaupt keine personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden. Nahezu alle Webseiten nutzen Kontaktformulare oder Analyse-Tools, um die Daten zu erfassen und zu analysieren. Daher ist für so gut wie alle Webseiten eine Datenschutzerklärung notwendig.
Auch dann, wenn Du eine private Webseite betreibst, beispielsweise einen privaten Blog, benötigst Du in den meisten Fällen eine Datenschutzerklärung. Du möchtest zwar keine personenbezogenen Daten erheben oder verarbeiten, doch kann ein Analysetool eingebunden sein. Auf privaten Webseiten ist häufig ein Social-Media-Button eingebunden. Der Browser stellt automatisch eine Verbindung zu Social-Media-Kanälen wie Facebook her, auch wenn der Besucher gar nicht auf einen entsprechenden Button klickt. Daher ist eine Datenschutzerklärung auf der Webseite unbedingt notwendig.
Datenschutz für Deine Webseite erstellen
Im Internet findest Du verschiedene Muster und Vorlagen für die Datenschutzerklärung. Bevor Du ein solches Muster nutzt und Deine Datenschutzerklärung erstellst, solltest Du Dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der auf Datenschutz spezialisiert ist. Er kann sagen, ob das Muster der Datenschutzerklärung mit weiteren Passagen ergänzt werden muss. Das ist wichtig, wenn Du zusätzliche Tools benutzt oder Social-Media-Plug-ins auf der Webseite vorhanden sind. Der Rechtsanwalt kann auch die fertige Datenschutzerklärung überprüfen.
Eine spezielle Datenschutzerklärung mit den entsprechenden Erweiterungen benötigst Du, wenn Du einen Online-Shop betreibst. Bei einem Online-Shop sind entsprechende Kontaktformulare und Tools vorhanden, die entsprechende Ergänzungen erfordern. Die Nutzer des Online-Shops erhalten häufig einen Newsletter. Auch er verlangt nach Ergänzungen bei der Datenschutzerklärung.
SSL-Zertifikat für die Webseite
Mit einem SSL-Zertifikat kannst Du die Daten der Besucher Deiner Webseite schützen. Wenn sich die Besucher der Webseite anmelden können, beispielsweise, um Kommentare zu hinterlassen oder mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen, ist ein SSL-Zertifikat sinnvoll. Es wird insbesondere bei Online-Shops benötigt. Du verhinderst mit dem SSL-Zertifikat, dass die Daten der Nutzer in die falschen Hände gelangen, wenn die Verbindung nicht gesichert ist.
Für eine private Webseite wie einen privaten Blog benötigst Du kein SSL-Zertifikat. Überall dort, wo sensible Daten wie Bankverbindungen oder Kreditkartendaten übermittelt werden, ist ein solches Zertifikat jedoch wichtig.
Was passiert, wenn keine Datenschutzerklärung vorhanden ist?
Hast Du keine Datenschutzerklärung auf Deiner Webseite oder ist die Datenschutzerklärung nicht vollständig, droht ein Bußgeld. Zusätzlich kannst Du eine Abmahnung erhalten. Eine solche Abmahnung ist kostenpflichtig. Am schwerwiegendsten sind die Konsequenzen bei einer fehlenden Datenschutzerklärung für Betreiber von Online-Shops. Online-Shop-Betreiber werden aufgefordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Private Webseitenbetreiber können eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale erhalten.
Die Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes gelten als Wettbewerbsverstöße. Gerade bei gewerblichen Webseitenbetreibern sind alle Mitbewerber dazu berechtigt, Abmahnungen zu versenden.
Für Unternehmen können die Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
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Bildquelle: pixabay.com / geralt
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