Ein Logo für einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt, ein Webdesign für eine kleine Buchhaltungs-Firma. Sind das die Projekte, die Designern Freudentränen in die Augen treiben? Auf den ersten Blick vielleicht nicht. Doch wenn man einigermaßen vorurteilsfrei an die Sache herangeht und tiefer in das Thema einsteigt, dann kann man doch auch hier das Spannende und Reizvolle an der Aufgabe entdecken und seiner Kreativität im Rahmen der vorhandenen Limits Ausdruck verleihen. Worauf kommt es also an, wenn Logos, Webdesigns und Corporate Designs für die vermeintlich “trockenen” Berufsgruppen der Anwälte und Steuerberater zu erstellen sind? Hier zum Einstieg ein paar Beispiele aus der designenlassen.de-Community:
Wahre Kreativität entsteht durch Limitationen
Die Vorgaben sind bei der besonders auf Seriösität und Zurückhaltung bedachten Zielgruppe der Anwälte, und Steuerberater in den Briefings auf designenlassen.de oft ähnlich: Wenige, gedeckte Farben, meist Grau- und Blautöne. Klare Formensprache mit abstrakten graphischen Elementen. Manchmal werden auch die “Classics” verlangt, also beispielsweise das Paragrafen-Symbol (“§”) beim Anwalt.
Auf den ersten Blick bleibt hier wenig Spielraum für Kreativität, mangelt es doch scheinbar an Möglichkeiten. Da wollen wir Wolfgang Joop zitieren: Wahre Kreativität entsteht immer aus dem Mangel.
Gerade bei Berufsgruppen mit werblichen Einschränkungen ist die Basis, also das Logo und das Corporate-Design besonders wichtig
Die beratenden Berufsgruppen wie Rechtsanwälte und Steuerberater sind sehr stark eingeschränkt, was die Möglichkeiten der Eigenwerbung angeht. Aus diesem Grund kommt dem professionellen Auftritt online und offline eine besonders hohe Bedeutung zu. In der Regel erfolgt die Kundengewinnung durch Empfehlungen und daher muss hier wirklich alles stimmen wenn ein potentieller Neukunde eine Visitenkarte in die Hand gedrückt bekommt oder auf der Firmenwebseite vorbeisurft. Ist das nicht allein Ansporn genug für den Designer sich hier besonders ins Zeug zu legen?
Entweder gelernte Gestaltungsmuster meisterhaft umsetzen oder aus diesen ausbrechen
Jeder kennt sie, die Anwalts-Logos mit dem Paragraphen-Symbol, die Buchhalter mit der Büroklammer auf der Vistenkarte, die Steuerberater-Logos mit den Initialien der Partner im Logo. Und irgendwie macht das ja auch oft Sinn, schließlich will ein Anwalt beispielsweise mit seiner Fensterbeschriftung sofort als solcher erkannt werden. Ob man hier jetzt eine neue Symbolik einführt und mit den bestehenden Regeln bricht muss wohlüberlegt sein. Man hat hier als Gestalter eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder man akzeptiert die gelernte Designsprache als gesetzt und macht für den konkreten Fall eine meisterhafte Umsetzung – oder man bricht aus dem gewohnten Muster erstellt das unkonventionellste und frechste Steuerberaterlogo ever – wenn es zum Kunden passt – warum nicht!
Angenehme Kunden
Last but not least lässt sich aus unserer Erfahrung sagen, dass es sich bei der Zielgruppe um sehr angenehme und dankbare Kunden handelt. In der Regel verläuft die Zusammenarbeit entspannt und professionell. Der Designer kann sich auf seinen Job konzentrieren und es wird selten in jedes Detail hineingeredet. Das hat man ja auch nicht bei jedem Projekt…
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