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In jeder unserer Design-Kategorien gibt es verschiedene Datei-Formate, die vom Designer an den Auftraggeber übermittelt werden müssen, damit dieser flexibel und unkompliziert damit weiterarbeiten kann. Prüfe bitte schon vor der Wettbewerbsteilnahme, ob Deine Designs diese Vorgaben erfüllen, um im Falle des Gewinns unsere Mindest-Uploadvorgaben erfüllen zu können.
Bei Logo-Designs dürfen keine Stock-Elemente verwendet werden, da eine Übertragung der Nutzungsrechte ansonsten nicht möglich ist. Diese Richtlinien zur Datenübergabe gewährleisten den Qualitätsstandard für den Bereich Logo-Design.
Sofern bei allen anderen Designkategorien kostenfrei oder kostenpflichtig lizenzierten Stock-Grafiken, Schriftarten, Cliparts oder Vektoren verwendet werden, muss der Auftraggeber beim Upload des Designentwurfs informiert werden. Wichtig: Der Auftraggeber muss die Lizenz in seinem Namen erwerben bzw. kostenfrei anfordern. Eine Übertragung als Designer ist nicht möglich
Die Verwendung von KI-generierten Inhalten jeglicher Art ist in allen Kategorien ausgeschlossen, da an diesen keine Rechte übertragen werden können bzw. die rechtliche Situation rund um Inhalte, die durch KI erzeugt werden, in vielen Ländern noch nicht vollständig geklärt ist. Sofern die von der Künstlichen Intelligenz generierten Inhalte einem bestehenden Werk zu sehr ähneln, kann der Urheber dieses Werkes jederzeit Schadensersatz fordern, was zu einem erheblichen Schaden für den Kunden und somit am Ende auch für Dich als Designer führen kann. Eine 100 prozentige Prüfung ist hier nicht möglich. Somit kannst Du uns als Designer keine Rechte daran übertragen und in der Folge daraus können wir diese Rechte nicht an den Auftraggeber weitergeben.
Im Folgenden findest Du nun eine Auflistung, die Dir einen Überblick über die geforderten Formate verschaffen soll:
Ein Logo muss IMMER im Vektorformat angeliefert werden.
Zusätzlich zum Vektorformat sind noch die Formate PDF, JPG und PNG (mit transparentem Hintergrund) anzuliefern.
Nur in Ausnahmefällen, in denen der AG spezielle Wünsche hat, kann von einer Abgabe im Vektorformat abgesehen werden.
Beispiel Ausnahmefall Mix Pixel-/Vektorformat: Es muss ein Pixelbild verwendet werden. Dies sollte dann in der höchstmöglichen Auflösung in ein Vektorprogramm geladen und dort weiter bearbeitet werden, so dass es dennoch bis zu einem gewissen Format (mindestens DIN A4 / 300 dpi) ohne Qualitätsverluste skalierbar bleibt.
Ein Ausnahmefall tritt nicht ein, wenn der Designer nicht in der Lage ist (z.B. aufgrund fehlender Programme oder mangelndem Fachwissen), ein Logo im Vektorformat zu erstellen.
Schriften sind grundsätzlich in Pfade zu konvertieren.
Es ist verpflichtend, dem AG mitzuteilen, welche Schriftart (als Basis) verwendet wurde. Abhängig von der Auftragsbeschreibung kann es vorkommen, dass der AG z.B. den Claim des Logos selbst austauschen möchte; hier sollte dann eine lizenzfreie Schriftart gewählt werden, oder der AG sollte auf mögliche Lizenzkosten hingewiesen werden.
CMYK + RGB
Die Anlieferung des finalen Logos erfolgt im CMYK-Modus (printbasierte Version), sowie zusätzlich im RGB-Modus (webbasierte Version). Die verwendeten Farben müssen dem AG ebenfalls mitgeteilt werden.
Sonderfarben, wie z. B. Pantone oder HKS, sollten nur nach vorheriger Absprache, oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers hin eingesetzt werden. Sonderfarben haben zwar gewisse Vorzüge, sind jedoch hier nicht als Standard anzusehen.
Sofern Sonderfarben eingesetzt wurden, müssen diese zusätzlich auch in einer alternativen CMYK-Version mitgeliefert werden.
- Für den Einsatz auf weißen Hintergrund - Reine s/w-Version - Optional Invers-Variante für den Einsatz auf farbigem oder schwarzem Hintergrund |
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auf weißem HG | schwarz-Variante | optional invers |
Allgemein gilt:
Bei mehrseitigen Druckwerken müssen Falzmarkierungen gekennzeichnet werden.
Allgemein gilt:
Bei mehrseitigen Druckwerken müssen Falzmarkierungen gekennzeichnet werden