+++ Update 19. Oktober 2024 ++++
- Kein Logo
- Keine Visitenkarten
- Keine Kuvert-Designs
- Keine Entwürfe ohne Fließtext
- Keine Designelemente, außerhalb des bedruckbaren Bereiches
- Zweite und dritte Seiten erwünscht
- Paginierung ab der zweiten Seite zwingend
- Randziffern/Randnummern erwünscht (Beispiele für Randziffern:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2023010267_20240919L00/JWT_2023010267_20240919L00.pdf oder
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20240925_OGH0002_0010OB00130_24K0000_000/JJT_20240925_OGH0002_0010OB00130_24K0000_000.pdf)
- Seiten mit und ohne Fußnoten erwünscht
- Bis zu vier Überschriftenebenen erwünscht
Die Textelemente (insbesondere der Fließtext) sollen das Design prägen. (Siehe zweites Beispiel für Randziffern).
Zum Fließtext: Oberste Wert ist die Lesbarkeit, danach kommen Individualität und Wiedererkennungswert. Dies soll durch die Wahl der Seitenränder, Einzüge, Schriftart, Zeilenabstände, Zeichenabstände, Bündigkeit erreicht werden.
+++ Ende Update +++
Individuelles Design für einen Einzelanwalt. Kein Kitsch oder Schnörkel - less is more. Experimentelle/extravagante Gestaltung aber erwünscht. Dies soll durch die Positionen der Textelemente zueinander erreicht werden, weniger durch Farben.
Sie sind bei der Gestaltung der Positionen völlig frei (insbesondere muss sich die Adresszeile keinem Fensterkuvert beugen). Im Sinne der Schlichtheit muss die Farbgestaltung nicht über Schwarz-Weiß hinausgehen, Schriftart gerne aus der Campton-Familie - ist aber kein Muss. Paragraphenzeichen sind streng verboten.
Ein hoher Wiedererkennungswert ist mir wichtig,